Erstgespräch
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. In der Regel findet es in meinen Räumlichkeiten in Moers statt oder auch gerne telefonisch bzw. via Videokonferenz.
Je nach Absprache an einem anderen Ort in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln oder einem anderen Ort Ihrer Wahl. Außerhalb von Moers werden Fahrtkosten berechnet.
Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten und dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob sich Ihr Anliegen für ein Coaching bzw. eine Gesundheitsberatung eignet. Sie haben die Möglichkeit, in diesem Rahmen konkret Ihr Thema und die damit verbundenen Erwartungen zu schildern. Ich stelle Ihnen dann gerne die Möglichkeiten und Grenzen vor, die ich im Rahmen eines Coachings bzw. einer Gesundheitsberatung sehe. Natürlich ist auch Platz für Fragen organisatorischer oder inhaltlicher Art.
Sollte alles so weit passen (gerne können Sie eine Nacht drüber schlafen), vereinbaren wir einen Termin für eine erste Sitzung. Für diesen Eröffnungstermin erhalten Sie – passend zu Ihrem Anliegen – einen Vorbereitungsfragebogen. Diesen senden Sie mir vorab ausgefüllt zu. Ihre Ausarbeitung dient als Vorbereitung und Basis für unsere erste Sitzung.
Nutzen Sie zur Terminvereinbarung am einfachsten mein Kontaktformular oder kontaktieren Sie mich per E-Mail oder via WhatsApp.
Kosten
Qualitätssicherung
Organisatorisches
Terminvereinbarung / -einhaltung
Ethik und Verschwiegenheit
Ethik
Als professioneller Coach verpflichte ich mich zur Einhaltung ethischer Grundsätze gegenüber meinen Klienten, Auftraggebern und der allgemeinen Öffentlichkeit. Ich bin parteilos, konfessionslos und gehöre ausdrücklich keiner Sekte oder ähnlichen Gemeinschaften an.
Verschwiegenheit
Als Coach wahre ich die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Coaching und im Zusammenhang mit dem Coaching. Das bedeutet insbesondere, vertraulich mit Informationen der zu coachenden Person und des Auftraggebers umzugehen sowie mich nicht rechtsmissbräuchlich im Wettbewerb zu verhalten. Mir von der zu coachenden Person anvertraute Informationen unterliegen der absoluten Vertraulichkeit und dem Stillschweigen, sofern keine schriftliche Freigabe durch die zu coachende Person erfolgt ist oder anderweitig gesetzliche Offenlegungsverpflichtungen bestehen. Bei jeglichen Anfragen von Dritten (z. B. Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen) bezüglich der Einschätzungen und inhaltlichen Feedbacks wird der Grundsatz der uneingeschränkten Vertraulichkeit konsequent gewahrt. Jeder genießt hundertprozentige Diskretion.